Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

A. Allgemeine Regelungen – sowohl für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern als auch für gewerbliche Kunden

B. Besondere Regelungen ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern

C. Besondere Regelungen ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit gewerblichen Kunden

A. Allgemeine Regelungen – sowohl für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern als auch für gewerbliche Kunden

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Landefeld Druckluft und Hydraulik GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 34123 Kassel und der mit ihr gemäß §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (nachstehend einzeln oder zusammen „Verkäuferin“, „uns“ oder „wir“ ) betreffend Rechtsgeschäften mit Verbrauchern als auch betreffend Rechtsgeschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (gemeinsam „gewerbliche Kunden“) in jeglicher Form, jeweils insbesondere auch über den Online-Shop der Verkäuferin.

2. Sowohl Verbraucher als auch gewerbliche Kunden werden nachstehend einheitlich „Kunden“ oder „Sie“ oder „Ihre“ genannt.

3. Die Regelungen und Bedingungen in diesem Teil A. und Teil D. gelten gleichermaßen sowohl für Verbraucher als auch für gewerbliche Kunden. Darüber hinaus gelten (i) ausschließlich für Verbraucher die in Teil B. genannten Regelungen und Bedingungen und (ii) ausschließlich für gewerbliche Kunden die in Teil C. genannten Regelungen und Bedingungen.

4. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen und/oder die Erbringung von Leistungen (zusammen „Ware“ ), ohne Rücksicht darauf, ob die Verkäuferin die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Verkäuferin in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

5. Abweichende Vorschriften des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Verkäuferin hat dies schriftlich bestätigt. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und die Verkäuferin dem nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang.


§ 2 Verwendungszweck der Waren, Angaben der Verkäuferin zu Waren

1. Die Produkte und Waren der Verkäuferin sind grundsätzlich nur für die industrielle und gewerbliche Verwendung durch den Kunden bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wurde.

2. Angaben der Verkäuferin zur Ware bzw. zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware bzw. Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


§ 3 Beratung

Soweit die Verkäuferin Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über die Eignung und Anwendung der Ware befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.


§ 4 Urheberrecht der Verkäuferin an zur Verfügung gestellten Unterlagen

1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten technischen Dokumentationen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen, sonstigen Produktbeschreibungen und anderen Unterlagen – jeweils auch in elektronischer Form – und Hilfsmitteln vor. Sofern diese im Eigentum Dritter stehen oder auch Urheberrechte Dritter beinhalten, gilt vorstehendes zu Gunsten der Dritten entsprechend.

2. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.


§ 5 Einhaltung Exportkontrolle

1. Jegliche Lieferungen von Waren sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch die Verkäuferin an den Kunden (zusammen für diesen A. § 5 "Verkäufer-Leistung" genannt) stehen bei der Verkäuferin unter dem Vorbehalt, dass diese Verkäufer-Leistung nicht nach nationalen oder internationalen Exportkontrollvorschriften, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen, (zusammen "Exportkontrollvorschriften") verboten ist. Der Kunde ist bei der Weitergabe von Verkäufer-Leistungen an Dritte im In- und Ausland zudem verpflichtet, die jeweils geltenden Bestimmungen des nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollrechts zu beachten. Der Kunde darf insbesondere keine Verkäufer-Leistung direkt oder indirekt in sanktionierte Länder verkaufen, exportieren oder reexportieren. Sofern und soweit Verkäufer-Leistungen auf Wunsch des Kunden seitens der Verkäuferin außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht oder geliefert werden sollen (zusammen "Exportleistungen"), verpflichtet sich der Kunde, der Verkäuferin alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausfuhr und den Versand erforderlich sind. Exportleistungen sind, falls sich die Verkäuferin mit der Ausfuhr nicht ausdrücklich einverstanden erklärt hat, unzulässig und berechtigt zum Schadensersatzanspruch. Verkäufer-Leistungen, die für die Ausfuhr bestellt waren, dürfen weder in unverändertem noch in verändertem Zustand an einen inländischen Abnehmer weitergeliefert werden, ferner nicht an einen anderen ausländischen Abnehmer als dem in der Bestellung angegebenen Bestimmungsland.

2. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren lassen etwaig vereinbarte Fristen und Liefertermine entfallen. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder ist die Exportleistung nicht genehmigungsfähig, gilt der jeweils betroffene Kaufvertrag hinsichtlich der betroffenen Teile als nicht geschlossen.

3. Die Verkäuferin ist berechtigt einen Vertrag über Exportleistungen ohne Ankündigung zu kündigen, wenn die Kündigung für die Verkäuferin erforderlich ist, um der Einhaltung von Exportkontrollvorschriften nachzukommen. Im Falle einer solchen – von der Verkäuferin nicht verschuldeten - Kündigung ist der Kunde von der Geltendmachung von Schadensersatz oder anderen Rechten aufgrund der Kündigung ausgeschlossen.

4. Der Kunde darf ferner keine Verkäufer-Leistungen - die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen - direkt oder indirekt über Dritte an juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der Russische Föderation oder Belarus oder zur Verwendung in der Russischen Föderation bzw. Belarus verkaufen, exportieren oder reexportieren. Der Kunde wird sich darüber hinaus nach besten Kräften bemühen, dass der Zweck von diesem Absatz 4 nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird. Der Kunde hat die Verkäuferin unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung dieses Absatz 4 zu informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten von Dritten, die den Zweck dieses Absatz 4 beeinträchtigen könnten. Der Kunde hat der Verkäuferin auf Anforderung umgehend Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß diesem Absatz 4, Satz 1 zur Verfügung zu stellen.

5. Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 und/oder Absatz 4, Satz 1 durch den Kunden gilt zudem Folgendes: ein Verstoß gegen Absatz 1 oder Absatz 4, Satz 1 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung des jeweils betroffenen Kaufvertrages dar und die Verkäuferin ist berechtigt, ihre gesetzlichen Ansprüche aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung geltend zu machen und angemessene Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus gelten in diesem Fall die Absätze 2 und 3 entsprechend.


§ 6 Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand

1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Gerichtsstand ist Kassel, soweit der Kunde ein gewerblicher Kunde ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



B. Besondere Regelungen ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern

§ 1 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

1. Die Verkäuferin bietet den Kunden neue und gebrauchte Waren zum Kauf an.

2. Beim Einkauf über den Online-Shop oder ein Portal kommt ein Kaufvertrag erst durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch die Verkäuferin zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop oder einem Portal stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung im Online-Shop oder Portal aufgibt, erhält er eine E-Mail, die lediglich den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung).

3. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder Brief bei der Verkäuferin wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Verkäuferin dem Kunden ein entsprechendes unverbindliches Angebot per E-Mail, Brief oder telefonisch. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Sodann erhält der Kunde eine Mitteilung, die lediglich den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung).

4. Die Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung der Verkäuferin nach Absatz 3 und/oder nach Absatz 4 stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass eine Bestellung mit einem bestimmten Inhalt eingegangen ist. Ein Kaufvertrag zischen der Verkäuferin und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versendet wird und der Versand an den Kunden mit einer E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wird.

5. Der Vertragstext kann nach der Bestellung nicht mehr eingesehen werden. Der Kunde wird daher gebeten, den Vertragstext zu speichern.


§ 2 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

1. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder ein Portal gelten die dort angegebenen Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

2. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.

3. Die Belieferung der Kunden durch die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), auf Rechnung, per Nachnahme, per Kreditkarte oder durch andere Zahlungsdienstleister. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach der Bestell- oder Auftragsbestätigung zu leisten. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 8 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Zahlung per Nachnahme, so ist der Kaufpreis zzgl. Versandkosten und Nachnahmegebühren bei Anlieferung und Vorlage des Nachnahmescheins durch das beauftragte Transportunternehmen fällig.

4. Bei Verträgen, die über den Online-Shop oder ein Portal zustande gekommen sind, geltend vorrangig folgende Regelungen: Die Zahlung erfolgt entsprechend der in der Bestell- oder Auftragsbestätigung enthaltenen Konditionen. Die im Online-Shop bzw. Portal angezeigten Preise beziehen sich im Übrigen auf die jeweiligen Packungseinheiten/Rollenlängen. Bei Anschnitten von Rollen werden Schnitt- und Anbruchkosten berechnet, die die Verkäuferin dem Kunden gesondert mitteilen wird.

5. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Verkäuferin Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Die Verkäuferin stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm nach Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.


§ 3 Lieferung und Gefahrübergang

1. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt aus einem Lager der Verkäuferin.

2. Angaben der Verkäuferin zu Lieferterminen oder zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von der Verkäuferin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt auch für Lieferzeiten, die im Online-Shop oder Portal angezeigt, auf Bestell- oder Auftragsbestätigungen angegeben, oder in Liefertermininformationen bekanntgegeben werden. Am Lager vorhandene Ware versendet die Verkäuferin, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Versand der Bestell- oder Auftragsbestätigung (bei Vorkasse durch Überweisung: innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang). Ist bei einem Verkauf über den Online-Shop bzw. ein Portal die Ware als nicht vorrätig gekennzeichnet, so bemüht sich die Verkäuferin um eine schnellstmögliche Lieferung.

3. Der Kunde kann die Verkäuferin vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls die Verkäuferin einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder wenn die Verkäuferin aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Kunde der Verkäuferin eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung der Verkäuferin setzen. Wenn die Verkäuferin diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Die Verkäuferin behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden zumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde kann Teillieferungen durch Auswahl der Bestelloption „Bestellung nur komplett senden“ ausschließen.

5. Die Verkäuferin behält sich ferner vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die Verkäuferin das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Die Verkäuferin hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Lieferant ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich hierüber informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.

6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Verkäuferin.


§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von der Verkäuferin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Haftung für Sach- und Rechtsmängel

1. Soweit die gelieferte Ware nicht den (a) subjektiven Anforderungen entspricht, d.h. nicht die zwischen dem Kunden und der Verkäuferin vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör oder den ausdrücklich von der Verkäuferin zugesagten Anleitungen übergeben wird, (b) objektiven Anforderungen entspricht, d.h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von der Verkäuferin oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das die Verkäuferin dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann, oder (c) Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist), so ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung verpflichtet.

2. In Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von der Verkäuferin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn die Verkäuferin mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart hat.

3. Die Nacherfüllungspflicht trifft die Verkäuferin nicht, wenn die Verkäuferin aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

4. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei hat der Kunde der Verkäuferin die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferner muss der Kunde der Verkäuferin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat die Verkäuferin die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen gegenüber der Verkäuferin in Textform zu rügen. Die vorstehenden Verkürzungen gelten nicht für Mängel eines Bauwerks oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

6. Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen die Verkäuferin. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen entnehmen.

7. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen nach Absatz 5 als auch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Absatz 6 gelten nicht, soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von der Verkäuferin zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der Verkäuferin oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Ausdrücklich unberührt bleiben die Regelungen in B § 7.


§ 7 Allgemeine Haftungsbeschränkung und -ausschluss

1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Verkäuferin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Käufer regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der Verkäuferin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Verkäuferin nicht. Es gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.

2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Soweit vorstehend die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.


§ 8 Informationspflichten bei Transportschäden und Versicherung

1. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so muss der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (B. § 6) sofort beim Spediteur/Frachtdienst dokumentieren und reklamieren und unverzüglich schriftlich (Textform genügend) mit der Verkäuferin Kontakt aufnehmen, damit diese etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann.

2. Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Gegen Transportschäden und Bruchschäden werden die Waren nur auf Wunsch des Kunden versichert. Sofern der Kunde eine entsprechende Versicherung wünscht, berechnet die Verkäuferin die ihr entstandenen Kosten an den Kunden weiter. B.§ 3 gilt im Übrigen.


§ 9 Datenschutz

1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Verkäuferin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Verkäuferin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Verkäuferin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung dann nach Abschluss des Bestellvorgangs.


Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

1. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fa. Landefeld Druckluft und Hydraulik GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 34123 Kassel, E-Mail: verkauf@landefeld.de, Faxnummer +49 561 95885-20) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf www.landefeld.de verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3. Ausschluss des Widerrufsrechtes: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen: a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, b) zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, c) zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, d) zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, e) zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung



C. Besondere Regelungen ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit gewerblichen Kunden

§ 1 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Verkäuferin dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

2. Der Kunde hat die Möglichkeit telefonisch, per E-Mail, per Brief oder per elektronischem Datenaustausch ( „EDI“ ) – sofern dieser mit dem Kunden vereinbart wurde – bei der Verkäuferin wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Verkäuferin dem Kunden ein entsprechendes unverbindliches Angebot per E-Mail, EDI, Brief oder telefonisch. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Sodann erhält der Kunde per E-Mail, EDI oder Brief eine Bestätigung, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt („Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung“).

3. Beim Einkauf über den Online-Shop oder ein Portal oder mittels EDI gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über das vorgesehene Bestellsystem durch Auswahl von Art und Menge der darin genannten Waren und Dienstleistungen ab. Die Bestellung stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Darstellungen und Preisauszeichnungen im Online-Shop oder Portal stellen noch kein Angebot im Rechtssinne dar. Wenn der Kunde eine Bestellung im Online-Shop oder Portal oder mittels EDI aufgibt, erhält er eine E-Mail oder einen Brief bzw. eine Nachricht per EDI, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung).

4. Durch die Bestell- oder Auftragsbestätigung im Sinne des Absatz 2 oder des Absatz 3 kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Verkäuferin zustande.

5. Der Vertragstext kann nach der Bestellung nicht mehr eingesehen werden. Der Kunde wird daher gebeten, den Vertragstext zu speichern.


§ 2 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung

1. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise beinhalten ausdrücklich nicht Versand- und Verpackungskosten, Zoll, sonstige Nebenkosten oder Abgaben gleich welcher Art. Diese gehen, wie auch Frachtbriefstempel, Anschlussgleisgebühren und Rollgelder, zu Lasten des Kunden.

2. Bei Steigerung der Lohn-, Material- oder Rohstoffkosten, der Herstellungs- oder Transportkosten etc. ist die Verkäuferin berechtigt, die am Tage der Lieferung aufgrund der vorgenannten Kostensteigerung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn die vereinbarten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.

3. Die Belieferung der Kunden durch die die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), auf Rechnung, per Nachnahme, per Kreditkarte oder durch andere Zahlungsdienstleister. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach der Bestell- oder Auftragsbestätigung zu leisten. Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 8 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Zahlung per Nachnahme, so ist der Kaufpreis zzgl. Versandkosten und Nachnahmegebühren bei Anlieferung und Vorlage des Nachnahmescheins durch das beauftragte Transportunternehmen fällig.

4. Bei Verträgen, die über den Online-Shop, per EDI oder ein Portal zustande gekommen sind, geltend vorrangig folgende Regelungen: Die Zahlung erfolgt entsprechend der in der Bestell- oder Auftragsbestätigung enthaltenen Konditionen. Die im Online-Shop bzw. im Portal angezeigten Preise beziehen sich im Übrigen auf die jeweiligen Packungseinheiten/Rollenlängen. Bei Anschnitten von Rollen werden Schnitt- und Anbruchkosten berechnet, die die Verkäuferin dem Kunden gesondert mitteilen wird.

5. Die Verkäuferin stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm nach Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.

6. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Verkäuferin Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Im Übrigen bleibt es der Verkäuferin vorbehalten, einen höheren Zinsschaden durch Vorlage einer Bankbescheinigung nachzuweisen und geltend zu machen. Ferner ist für jede durch die Verkäuferin ausgesprochene Mahnung ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen, soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.

7. Tritt beim Kunden nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein, so kann die Verkäuferin für alle noch auszuführenden Lieferungen aus Verträgen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Entspricht der Kunde diesem Verlangen nicht, kann die Verkäuferin von diesen besagten Verträgen zurücktreten und nach Fristsetzung von 14 Tagen Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen und zwar ohne besonderen Nachweis in Höhe von 10 % der nicht ausgeführten Auftragssumme, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Im Zahlungsverzugsfall werden die oben in Absatz 6 vereinbarten Verzugszinsen fällig.

8. Wechsel oder Schecks nimmt die Verkäuferin nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.


§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Verkäuferin ihren Verpflichtungen zur Neulieferung oder Nachbesserung wegen eines Mangels nicht nachgekommen ist.


§ 4 Verpackung

1. Die Art der Verpackung steht im Ermessen der Verkäuferin. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet.

2. Verpackungsmaterialien werden nur zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ansonsten ist die Rücknahme ausgeschlossen, soweit von der Verkäuferin gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit vereinbart ist, dass der Kunde gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht verzichtet, ist dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.

3. Mehrwegverpackungen werden von der Verkäuferin nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist der Verkäuferin vom Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, ist die Verkäuferin berechtigt, ab der dritten Woche für jede Woche 20% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.

4. Verpackungsmaterialien, die im Eigentum Dritter stehen, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer geliefert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Verpackungsmaterialien bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen können, die der Kunde, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat.


§ 5 Abholung, Versendungskauf, Abnahme und Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Grundsätzlich hat der Kunde mithin die fertige Ware, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, abzuholen (Holschuld). Geschieht dies nicht binnen einer angemessenen Frist, oder wünscht der Kunde entsprechend seiner Bestellung die Versendung, ist die Verkäuferin berechtigt, den Versand auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Die Ware gilt mit dem Verlassen des Hauses der Verkäuferin als bedingungsgemäß geliefert (Versendungskauf).

2. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, gelten für diese vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Die Abnahme der Ware gilt mit Abholung, im Fall ihrer Versendung mit der Versendung als erfolgt.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die Verkäuferin berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet die Verkäuferin eine pauschale Entschädigung i.H.v. 5,00 Euro pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) der Verkäuferin bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Verkäuferin überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


§ 6 Gefahrübergang, Versand und Teillieferung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

2. Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluss jeder Haftung der Wahl der Verkäuferin überlassen. C § 11 gilt im Übrigen. Versandfertige Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls ist die Verkäuferin berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten.

3. Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind der Verkäuferin rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.

4. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Teillieferungen berechtigen nicht dazu, die Zahlungen für die gelieferte Ware zurückzuhalten. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


§ 7 Informationspflichten bei Transportschäden und Versicherung

1. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so muss der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte (C. § 10) sofort beim Spediteur/Frachtdienst dokumentieren und reklamieren und unverzüglich schriftlich (Textform genügend) mit der Verkäuferin Kontakt aufnehmen, damit diese etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann.

2. Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Gegen Transportschäden und Bruchschäden werden die Waren nur auf Wunsch des Kunden versichert. Sofern der Kunde eine entsprechende Versicherung wünscht, berechnet die Verkäuferin die ihr entstandenen Kosten an den Kunden weiter. C.§ 6 gilt im Übrigen.


§ 8 Lieferzeit, Lieferverzug und Lieferhemmnisse

1. Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Dies gilt auch für Lieferzeiten, die im Online-Shop oder Portal angezeigt, auf Bestell- oder Auftragsbestätigungen angegeben, oder in Liefertermininformationen bekanntgegeben werden. Die von der Verkäuferin angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten des Geschäfts und technische Fragen abgeklärt und sich beide Parteien über sämtliche Bedingungen des Geschäfts einig sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

3. Sofern die Verkäuferin vereinbarte verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die Verkäuferin den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die Verkäuferin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird die Verkäuferin unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Zulieferer der Verkäuferin, wenn die Verkäuferin ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn die Verkäuferin im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4. Der Eintritt des Lieferverzugs der Verkäuferin bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät die Verkäuferin in Lieferverzug, so kann der Kunde ausschließlich pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. Der Verkäuferin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der vorstehenden Pauschale entstanden ist. Eine weitergehende Haftung für einen von der Verkäuferin zu vertretenden Lieferverzugs ist ausgeschlossen.

5. Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund unvorhergesehenen und nicht von der Verkäuferin zu vertretenden Ereignissen, wie etwa nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie der Eigenbelieferungsvorbehalt gemäß Absatz 1, entbinden die Verkäuferin für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen die Verkäuferin auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Verkäuferin schuldhaft herbeigeführt worden sind.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Verkäuferin aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die Verkäuferin das Eigentum an den verkauften Waren vor (Vorbehaltsware). Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Vorbehaltsware bei wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Mahnung gegen Anrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt. In diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf gelieferte Ware, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen und sie sofort zu benachrichtigen, und zwar unter Übergabe aller für den Widerspruch notwendigen Unterlagen.

2. Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der Verkäuferin gehörenden Waren erfolgen.

3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Weiterverarbeitung für die Verkäuferin, ohne dass sie hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird ihr Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware erwirbt sie Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die Verkäuferin Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt der Verkäuferin Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

4. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der Verkäuferin gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt, d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Verkäuferin, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihr Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Verkäuferin, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der ihrem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.

5. Wird die Vorbehaltsware der Verkäuferin als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest an die Verkäuferin ab; diese nimmt die Abtretung an. Absatz 4, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

6. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der Absätze 4 und 5 auf die Verkäuferin tatsächlich übergehen. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kunden angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung der Verkäuferin sofort fällig.

7. Der Kunde ermächtigt die Verkäuferin unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß der Absätze 4 bis 6 abgetretenen Forderungen. Die Verkäuferin wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; die Verkäuferin ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

8. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

9. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Kunde insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.


§ 10 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Gewährleistung

1. Für Mängel haftet die Verkäuferin nur wie folgt: Die Verkäuferin haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde hat die empfangene Ware zudem unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Verkäuferin hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel als auch Stückzahl- und Gewichtsabweichungen müssen zudem dem Transportunternehmen gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst und bescheinigt werden.

2. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige (Textform ausreichend), ist die Haftung der Verkäuferin für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten (Ein- und Ausbaukosten).

3. Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen.

4. Mängelansprüche bestehen nicht (a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, (b) bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, (c) bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie (d) bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung entfällt zudem, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Verkäuferin die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

5. Bei berechtigten Beanstandungen des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet die Verkäuferin eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernimmt die Verkäuferin insoweit keine Haftung.

6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Verkäuferin bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Zulieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

8. Die Verkäuferin ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Die Verkäuferin ist nur in diesem Fall darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde als Kaufmann seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9. Die Verpflichtung gemäß Absatz 8 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von der Verkäuferin herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Sachmangelhaftungsansprüche gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gilt ferner Absatz 7 entsprechend.

10. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Verkäuferin aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Verkäuferin nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

11. Mängelrügen und die Anerkennung von Mängeln bedürfen jeweils der Schriftform.

12. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel), § 202 Abs. 1 BGB (Haftung für Vorsatz) längere Fristen vorschreibt.

13. Für Schadenersatzansprüche des Kunden gilt im übrigen C.§ 11.


§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkung und -ausschluss

1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Verkäuferin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Käufer regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der Verkäuferin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Verkäuferin nicht.

2. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung, sowie für sämtliche Folgeschäden, wie etwa Produktionsausfallschäden, Rückrufkosten sowie entgangenem Gewinn; hiervon unberührt bleibt die Haftung gemäß C.§ 8 Absätze 2 bis 5.

3. Soweit vorstehend die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht (a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen, (b) soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen hat, (c) soweit die Verkäuferin eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, (d) für Kundenansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 12 Sonstige Rechte auf Rücktritt, Vertragsstrafe und Schadensersatz des Kunden

1. Die Verkäuferin behält sich vor mit schriftlicher Erklärung (Textform genügend) vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Person, die Gewerblichkeit oder seine Kreditwürdigkeit betreffende Tatsache gemacht hat, oder seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Macht die Verkäuferin von einem ihr zustehenden vertraglichem oder gesetzlichem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist sie neben der Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, ihre Aufwendungen, inzwischen eingetretene Wertminderungen, Vergütungen für Gebrauchsüberlassung, sowie Ersatz aller Schäden, die durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Ware verursacht worden sind, dem Kunden mit einer Pauschale von 25% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen; bei Sonderanfertigungen kann sie den vollen Preis in Rechnung stellen.

2. Falls die Verkäuferin vom Kunden Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung oder Annullierung des Kaufvertrages verlangen kann, ist – soweit nicht ausdrücklich oder in diesen Bedingungen etwas anderes vereinbart ist – eine Schadenspauschale von mindestens 25% der Auftragssumme vereinbart.

3. Ungeachtet der genannten Pauschalsätze behält sich die Verkäuferin eine konkrete Schadensberechnung vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


§ 13 Datenschutz

1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Verkäuferin auf Datenträgern gespeichert werden. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in der EDV der Verkäuferin gespeichert. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von der Verkäuferin ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorgenommen.

3. Die Verkäuferin behält sich vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise die Daten des Kunden zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behält sich vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls der Kunde damit nicht einverstanden sind, schickt er der Verkäuferin eine formlose Mitteilung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefax) an: Fa. Landefeld Druckluft und Hydraulik GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 34123 Kassel, E-Mail: verkauf@landefeld.de, Faxnummer +49 561 95885-20.

4. Die Verkäuferin wird die Kundendaten nicht über den in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.


D. Schlussklausel

Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, wie es sich aus dem Sinn der anderen Bestimmungen ergibt.

Zahlungsmöglichkeiten:

Nachnahme

Rechnung